Anerkennung & Qualifikation
Ich arbeite intensiv an meinem Deutsch, habe aber noch kein B2-Niveau erreicht. Kann ich mich dennoch durch Begemot GmbH vermitteln lassen?
Viele unserer Kunden akzeptieren es, wenn die deutsche Sprache noch nicht besonders gut ausgeprägt ist und unterstützen das Personal zum Teil mit bezuschussten Sprachkursen. Es ist aber sehr wichtig, dass Sie Engagement und Motivation zeigen, um im Falle einer Vermittlung die Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse deutlich zu machen. In der Regel werden die Sprachkenntnisse im Zuge der Anerkennung der Qualifikation überprüft. Bei Defiziten werden unter Umständen Fristen gesetzt, in denen der Kandidat die Fortschritte nachweisen muss.
Kann ich in einem solchen Fall dennoch in einer Kindertagesstätte arbeiten?
In einem solchen Fall werden wir Sie individuell beraten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten in Bezug auf Weiterbildung oder einer Teilzeitausbildung. Wir werden gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung finden.
Was geschieht wenn meine Qualifikation nicht sofort in Deutschland anerkannt wird?
Aufgrund des Fachkräftemangels besteht in vielen Bundesländern die Bereitschaft, bei fehlenden Qualifikationen trotzdem eine Anerkennung als Hilfskraft zu erreichen, so dass die fehlende Qualifikation gegebenenfalls nachgeholt werden kann.
Was kostet die Anerkennung?
Dazu beraten wir Sie gerne individuell. In der Regel ist es sinnvoll, erst einmal eine kostenlose Bewertung anzufordern!
Welche Unterlagen soll ich für die Anerkennung vorbereiten?
Unbedingt erforderlich sind Lebenslauf, Diploma und Sprachnachweis über Ihre Deutschkenntnisse.
Wie erfolgt die Anerkennung meiner Qualifikation in Deutschland?
Die Anerkennung ist in jedem der 16 Bundesländer in Deutschland unterschiedlich geregelt. Außerdem können sich die Regeln kurzfristig ändern. Die gute Nachricht ist, dass aufgrund des Fachkräftemangels die Bereitschaft besteht, bei fehlenden Qualifikationen trotzdem eine Anerkennung als Hilfskraft zu erreichen, so dass die fehlende Qualifikation gegebenenfalls nachgeholt werden kann.
Wie lange dauert die Anerkennung meiner Qualifikation in der Regel?
Wenn wir für Sie den passenden Ort und Arbeitgeber gefunden haben, werden wir Sie persönlich und individuell durch den Anerkennungsprozess führen. Wir werden Sie nach Ihren beglaubigten, auf Deutsch übersetzten Dokumenten fragen und Ihnen bei der Einreichung der Unterlagen an die richtige Behörde helfen.
Rund um den Job
Bin ich als ausländische Fachkraft dem Personal aus Deutschland gleichgestellt?
Ja, Sie sind als ausländische Fachkraft dem Personal aus Deutschland gleichgestellt. Die Gehälter für Erzieher sind an öffentliche Tarife gebunden und die meisten Kindertageseinrichtungen müssen sich an diese Tarife halten. In Bezug auf die Gehälter sowie Erreichung von höheren Tarifstufen werden Sie genauso behandelt wie das Personal aus Deutschland.
Fallen bei Begemot GmbH Anmeldegebühren an?
Es werden keinerlei Anmeldegebühren durch uns erhoben. Wir sagen rechtzeitig Bescheid, wenn wir keine Vermittlungschancen sehen und geben gerne Empfehlungen weiter. Dadurch vermeiden wir unnötigen Aufwand und falsche Hoffnungen. Unser Vermittlungsaufwand wird ausschließlich von den Mandanten (Trägern) im Erfolgsfalle bezahlt.
Kann ich mich für ein Praktikum in einer deutschen Kindertageseinrichtung anmelden?
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie an einem Praktikum interessiert sind. Schauen Sie auch regelmäßig auf unserer Homepage oder bei Facebook nach unseren Informationsveranstaltungen unter „Aktuelles“.
Mit welchen Kindertageseinrichtungen arbeitet die Begemot GmbH zusammen?
Die Begemot GmbH konzentriert sich im ersten Schritt auf die großen Träger in Deutschland. Diese sind kirchliche, städtische oder private Träger, die eine hohe Anzahl von Einrichtungen betreiben. Zielmarkt sind die großen Städte in Deutschland. Dazu zählen unter anderem München, Stuttgart, Mannheim, Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Köln, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Hannover.
Mit wem kommt der Arbeitsvertrag zustande?
Der Arbeitsvertrag kommt nach deutschem Recht direkt zwischen der jeweiligen Einrichtung (Träger) und dem Bewerber zustande. Die Begemot GmbH hat ausschließlich einen Vermittlungsauftrag.
Muss ich zum ersten Bewerbungsgespräch nach Deutschland reisen?
Die ersten Gespräche werden mit der Begemot GmbH telefonisch geführt. Das Telefoninterview beinhaltet Fragestellungen zu Ihrer Motivation sowie Ihrer Einstellung zum Beruf, Mobilität, Qualifikation, dem Eindruck über deutschsprachige Fähigkeiten und weitere Themen, die dem Mandanten (Träger) einen guten Überblick über den Bewerber geben. Anschließend prüfen wir Ihre Qualifikation und verfassen ein Bewerberprofil von Ihnen anhand unseres Eindrucks. Wenn wir im spezifischen Auftrag eines Mandanten suchen, werden dessen Anforderungen in das Interview einfließen. Das Ziel ist es, für den Mandanten einen guten und umfänglichen Eindruck über den Bewerber zu bekommen.
Wenn der Arbeitgeber Interesse hat, senden wir dem Bewerber detaillierte Unterlagen über den Träger zu. Diese umfassen das Erziehungskonzept, Größe der Einrichtung, Arbeitsbedingungen und –zeiten, Ort, Bezahlung und sonstige Leistungen des Arbeitgebers.
Im Anschluss organisieren wir ein telefonisches Interview zwischen dem Bewerber und dem künftigen Arbeitgeber. Hier sollte bereits eine Vorentscheidung fallen, ob Arbeitgeber und Bewerber sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Final kommt es zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch zu dem der Bewerber in der Regel anreisen wird. Die Entscheidung über einen künftigen Arbeitsvertrag wird direkt im Anschluss gefällt. Die Reisekosten hat in der Regel der Bewerber zu tragen. Die konkreten Bedingungen werden jedoch im Vorfeld geklärt und beiderseits kommuniziert.
Warum arbeiten deutsche Kindertageseinrichtungen mit Begemot GmbH zusammen?
Das ist unsere Lieblingsfrage. Die Begemot GmbH wurde von Eltern gegründet, die die Probleme der KITA-Einrichtungen, Erzieher/innen, Kommunen und Eltern persönlich erlebt haben. Als begeisterte Europäer haben wir ein besonderes Interesse an einem praktizierten Miteinander der europäischen Völker. Wir kennen und schätzen die Bedürfnisse, den Willen und die Motivation der Bewerber speziell aus dem osteuropäischen Ausland aus eigener Erfahrung. Daher liegen
uns das Wohl der Bewerber, die Qualität der Erziehung und die Zufriedenheit der Träger durch höchst motiviertes, internationales Personal besonders am Herzen. Immerhin entwächst aus den KITAs und Kindergärten die Zukunft unseres gemeinsamen Europas. Das ist für uns Ansporn und Motivation zugleich stets unser Bestes zu geben. Wir glauben, dass die Einrichtungen unsere Einstellung, Motivation und Professionalität schätzen und daher unsere Leistungen gerne in Anspruch nehmen.
Was kann ich als Erzieher / Erzieherin in Deutschland verdienen?
Das Gehalt einer staatlich anerkannten Erzieherin (eines anerkannten Erziehers) beginnt bei ca. 2.000 EUR. Alle 2 – 3 Jahre wird eine höhere Tarifstufe erreicht, und das Monatsentgelt erhöht sich um ca. 200 EUR. So erhalten Erzieher in der höchsten Tarifstufe zur Zeit ca. 3.000 EUR im Monat.
Darüber hinaus haben Erzieher die Möglichkeit sich beruflich weiterzuentwickeln, was mit einem höheren Gehalt verbunden ist. Nähere Infos zu den Entgelten von Kita-Fachkräften finden Sie hier:
Was muss ich der Begemot GmbH für die Arbeitsvermittlung zahlen?
Die Vermittlung ist für den Bewerber kostenfrei. Die Mandanten tragen die Vermittlungskosten.
Wie hoch sind die Lohnabzüge in Deutschland?
Bei den Lohnabzügen ist zwischen Steuern und Sozialabgaben zu unterscheiden. Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie über nachfolgenden Link: www.brutto-netto-rechner24.de
Unser Service für Bewerber
Was sind die Service-Leistungen der Begemot GmbH?
Uns ist besonders wichtig, dass Sie nicht nur einen neuen Arbeitgeber finden, sondern in Deutschland richtig „ankommen“. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen unseren umfangreichen Service an, der Ihnen helfen soll, die Veränderungen an Ihrem neuen Arbeitsort erfolgreich zu meistern.
Wir bieten Ihnen:
1. Management des Anerkennungsverfahrens
2. „Onboarding“ in Deutschland
3. Beratung zur Anreise
4. Ggf. Empfang am Zielort
5. Organisation einer Unterkunft für die Probezeit
5. Länderspezifische Alumni-Gruppen
6. Ggf. Anmeldung zum weiterführenden Deutsch-Kurs
7. Auswahl der passenden Krankenversicherung, Beratung zu möglichen weiteren Versicherungen
8. Unterstützung bei Behördengängen, wie Anmeldung, Kindergeld, etc.
9. Beratung bei aufkommenden Problemen mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder sonstigen Situationen des täglichen Lebens
10. Optional: Organisation der Rückreise
Wer kümmert sich um mich?
Wir, die Mitarbeiter der Begemot GmbH, werden uns persönlich um Sie kümmern. Wir empfangen Sie bei der Anreise, helfen Ihnen bei Ihrer ersten Unterkunft (Pension, Zimmer, Wohngemeinschaft oder Hotel) und organisieren die Behördengänge an Ihrem Zielort. Wenn Sie Fragen oder Sorgen haben, bieten wir Ihnen eine Service-Hotline an. Uns ist es überaus wichtig, dass Sie sich wohl fühlen und gerne mit uns zusammen arbeiten. Falls Sie alleine anreisen, aber noch weitere Personen beim gleichen Träger anfangen, werden wir natürlich entsprechend den Kontakt herstellen.
Wie sieht meine erste Woche in Deutschland aus?
In der Regel reisen Sie ca. 3 – 5 Tage vor Arbeitsbeginn an, um wichtige Behördengänge etc. in Ruhe erledigen zu können. Dabei werden wir Sie natürlich aktiv unterstützen und Ihnen jederzeit beratend zur Seite stehen.
Wohnen in Deutschland
Was muss ich bei einer eigenen Wohnung beachten?
Wir empfehlen Ihnen für Ihre Startzeit in Deutschland die ersten 3 bis 6 Monate in einer WG zu wohnen. Dies ist die kostengünstigste Lösung, bis Sie sich eingelebt haben um anschließend auf eigenen Beinen zu stehen. In der Regel müssen Sie für eine eigene Wohnung in Deutschland eine Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten, eine Maklerprovision, sowie Ihre reguläre Miete (meistens zum 1. eines Monats) zahlen.
Werde ich bei der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung unterstützt?
Sowohl die Begemot GmbH als auch unsere Mandanten haben ein großes Interesse daran, dass Sie sich in Deutschland schnell wohlfühlen und unterstützen Sie aktiv bei der Suche nach einer Wohnung. Gerade in Großstädten ist es jedoch ein Problem bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Die Begemot GmbH verhandelt daher mit ihren Mandanten (Trägern) diesen Punkt ausführlich. In einigen Fällen besteht die Bereitschaft unserer Mandanten, in den ersten Wochen einen Wohnraum-Zuschuss zu zahlen, so dass Sie vorübergehend in Pensionen oder Hotels übernachten können. Alternativ bzw. anschließend helfen wir Ihnen bei der Suche nach einer vorübergehenden (WG-) Wohnung. So haben Sie die Gelegenheit sich in der Region ohne Zeitdruck eine passende Wohnung zu suchen.